
INFOPORTAL ZUM CORONAVIRUS SARS-CoV-2
DER STADT RECKLINGHAUSEN
SARS-CoV-2
INFORMATIONEN DES
ROBERT KOCH-INSTITUTES
AKTUELLES
ZUM CORONAVIRUS SARS-CoV-2
Bundesministerium für Gesundheit
Covid-19: Tagesaktuelle Informationen und hilfreiche Linksammlung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Schnelltestzentren im Kreis Recklinghausen
Bürger*innen im Kreis Recklinghausen können sich an mehr als 30 Stellen kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Darüber hat die Kreisverwaltung per Pressemitteilung informiert.
Alle aktuellen Teststellen finden Sie hier in einer Übersicht. Die Kreisverwaltung Recklinghausen aktualisiert diese Liste laufend auf ihrer Homepage.
Hier können Sie sich online für die kostenlosen Corona-Schnelltests im Durchfahrtzentrum an der Vestlandhalle anmelden.
Zur Pressemitteilung des Kreises zur Eröffnung der Schnelltestzentren geht es hier.
Liebe Bürger*innen,
der geltende Lockdown führt zu Diskussionen um Lockerungsperspektiven. Denn die Einschränkungen für die Wirtschaft und im Privatleben sind erheblich. Es ist ein großer Kraftakt, der menschlich und wirtschaftlich ans Limit geht. Nach dem jetzigen Stand der Dinge können diese hoffentlich für eine Zeit nach Ostern in Aussicht genommen werden.
Hier geht es zur Bürgermeister-Kolumne.
Alle geltenden Regelungen finden Sie in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVo).
Es gilt nun zusätzlich zur Coronaschutzverordnung des Landes NRW:
Die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen: Zulässige Angebotsnutzung mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Abs. 4 Coronachutzverordnung NRW (Stand: 27.März 2021)
Die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Stand: 30. März2021)
Handel und Gastronomie in Recklinghausen
"Wir sind weiterhin für Sie erreichbar" – Ein Versprechen, dass die Gewerbetreibenden der Altstadt den Bürger*innen geben. Alle Akteur*innen, die verfügbar sind, finden Sie hier in einer Übersicht!
Weitere Lieferdienste finden Sie hier:
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RE-liefert
www.re-liefert.de -
Lieferdienste über Regiofreizeit
www.regiofreizeit.de -
Lieferdienste über VestApp
www.vestapp.de
Neue Rechtsverordnung des Landes
Die Stadt hat Ihre Allgemeinverfügung vom 20. März aufgehoben. Stattdessen gilt nun die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronarvirus SARS-CoV- 2 (CoronaSchVO) des Landes NRW.
Zusätzlich gilt die Coronaregionalverordnung (CoronaRegioVO) des Landes NRW sowie die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO NRW). Weite wichtige Verordnungen finden Sie hier.
Alle wichtigen Fragen und Antworten hat das Land NRW hier zusammengestellt.
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat die Stadtverwaltung ihren Betrieb auf das zwingend notwendige Maß heruntergefahren. Wir bitten die Bürger*innen dringend, das Rathaus und andere Verwaltungsstellen bitte nur dann aufzusuchen, wenn Sie ein Anliegen haben, das tatsächlich unaufschiebbar und nur im persönlichen Gespräch zu regeln ist. Vieles kann man auch telefonisch oder per Mail erledigen.
Die städtische Corona-Hotline ist zu den üblichen Dienstzeiten besetzt: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Wer für Ihre Anliegen die richtigen Gesprächspartner*innen sind, erfahren Sie unter folgenden Rufnummern: