
Infoportal zum Coronavirus SARS-CoV-2
Stadt Recklinghausen
Aktuelles zum
Coronavirus SARS-CoV-2
Bundesministerium für Gesundheit
Covid-19: Tagesaktuelle Informationen und hilfreiche Linksammlung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Für den Kreis und die Stadt Recklinghausen gilt die 15-Kilometer-Regel: Bürgermeister Tesche appelliert an die Bürger*innen
Seit Dienstag, 12. Januar, gilt für den Kreis und die Stadt Recklinghausen eine neue Coronaregionalverordnung, die weitere Bewegungseinschränkungen regelt. "Die Verordnung ist ein weiterer Versuch, die Pandemie einzudämmen. Alle wichtigen Informationen sind hier zusammengestellt.
Das Robert Koch Institut (RKI) hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 zusammengestellt. Mehr
Neue Rechtsverordnung des Landes
Die Stadt hat Ihre Allgemeinverfügung vom 20. März aufgehoben. Stattdessen gilt nun die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronarvirus SARS-CoV- 2 (CoronaSchVO) des Landes NRW. Mehr
Zusätzlich gilt die Coronaregionalverordnung. Mehr
Alle wichtigen Fragen und Antworten hat das Land NRW hier zusammengestellt.
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat die Stadtverwaltung ihren Betrieb auf das zwingend notwendige Maß heruntergefahren. Wir bitten die Bürger*innen dringend, das Rathaus und andere Verwaltungsstellen bitte nur dann aufzusuchen, wenn Sie ein Anliegen haben, das tatsächlich unaufschiebbar und nur im persönlichen Gespräch zu regeln ist. Vieles kann man auch telefonisch oder per Mail erledigen.
Die städtische Corona-Hotline ist zu den üblichen Dienstzeiten besetzt: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Wer für Ihre Anliegen die richtigen Gesprächspartner*innen sind, erfahren Sie unter folgenden Rufnummern: