
INFOPORTAL ZUM CORONAVIRUS SARS-CoV-2
DER STADT RECKLINGHAUSEN

Liebe Bürger*innen,
die Corona-Regeln sind weiterhin gelockert. Doch Corona ist weiterhin nicht ungefährlich. Schützen Sie sich und Ihre Liebsten – mit der Impfung, mit Abstand und Maske, wo es eng wird – auch, wenn es nicht notwendig ist. Geben Sie auf sich acht, bleiben Sie gesund.
Ihr Christoph Tesche
Hier geht es zur aktuellen Kolumne von Bürgermeister Christoph Tesche.
Alle geltenden Regelungen finden Sie in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
IMPFEN IN RECKLINGHAUSEN
Im Dezember 2022 endete das kommunale Impfangebot im Kreis Recklinghausen. 30 Mitarbeiter*innen der Koordinierenden COVID-Impfeinheit und viele externe Partner*innen hatten seit November 2021 über 70.000 Impfungen durchgeführt.
Aufgrund der sinkenden Nachfrage hat die Landesregierung entschieden, die Impfungen gegen das Coronavirus nun komplett von Ärzt*innen und Apotheken durchführen zu lassen.
Weitere Informationen zur Coronaschutzimpfung gibt es hier.
Die Bürgertests sind seit Ende Juni 2022 nicht mehr für alle kostenlos. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Übersicht angefertigt, welche Personengruppen nach wie vor kostenfrei einen Bürgertest machen darf, wer drei Euro Eigenanteil übernehmen muss und wer den Test gänzlich selbst bezahlen muss.
Alle aktuellen Teststellen finden Sie hier in einer Übersicht.
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Ab sofort ist das Altstadt-Testzentrum in der Breite Straße 9 zu finden und nicht mehr im K1-Gebäude an der Kunibertistraße. Alle aktuellen Teststellen finden Sie hier.
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Ab sofort können positiv getestete Personen bereits nach fünf Tagen die Isolation beenden, auch ohne negativen Test.
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Das Stadthaus A ist mit einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske zu betreten. Für alle anderen städtischen Gebäude gilt keine Maskenpflicht mehr.
Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen wird abgeschafft, auch im Supermarkt oder in der Schule. Ein freiwilliges Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen.
- Bestehen bleibt die Maskenpflicht in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose und Justizeinrichtungen bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Gleiches gilt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen dagegen nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden – das gilt für Besucher*innen, Beschäftigte und Patient*innen.


RECHTSVERORDNUNG DES LANDES
Es gilt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronarvirus SARS-CoV- 2 (CoronaSchVO) des Landes NRW.
Weitere wichtige Verordnungen finden Sie hier.
Alle wichtigen Fragen und Antworten hat das Land NRW hier zusammengestellt.
Bundesministerium für Gesundheit
Covid-19: Tagesaktuelle Informationen und hilfreiche Linksammlung des Bundesministeriums für Gesundheit.
HANDEL UND GASTRONOMIE
Lieferdienste finden Sie hier:
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RE-liefert
www.re-liefert.de
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Lieferdienste über Regiofreizeit
www.regiofreizeit.de
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Lieferdienste über VestApp
www.vestapp.de
Wir bitten die Bürger*innen, das Rathaus und andere Verwaltungsstellen nur dann aufzusuchen, wenn Sie ein Anliegen haben, das tatsächlich unaufschiebbar und nur im persönlichen Gespräch zu regeln ist. Vieles kann man auch telefonisch oder per Mail erledigen.
Die städtische Corona-Hotline ist zu den üblichen Dienstzeiten besetzt: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Wer für Ihre Anliegen die richtigen Gesprächspartner*innen sind, erfahren Sie unter folgenden Rufnummern: